Auto­ver­si­che­rung

Autoversicherung

Bei der Anschaffung eines Fahrzeugs ist es erforderlich, eine Versicherung abzuschließen. Die KFZ-Haft­pflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben - ohne Nachweis dieses Haft­pflichtschutzes bleibt die Zulassung unmöglich. Diese Haft­pflicht tritt ein, wenn Sie einem anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft Schaden zufügen. Teil- und Vollkasko können zwar optional gewählt werden, bieten jedoch auch Schutz für Schäden am eigenen Fahrzeug.

Einflussreiche Faktoren auf die Beitragshöhe
Die Höhe der Beiträge zur KFZ-Versicherung bestimmt sich durch verschiedene Faktoren, beispielsweise durch den Zeitraum, den Sie unfallfrei zurückgelegt haben, den Fahrzeugtyp, die Regionalklasse, die gewünschte Selbstbeteiligung sowie durch spezielle Prämiennachlässe, die Sie als Garagenbesitzer, Wenignutzer oder Beamter in Anspruch nehmen können.

Als Fahranfänger können Sie von einem niedrigeren Beitrag profitieren, indem Sie Ihren PKW zunächst als Zweitwagen der Eltern anmelden und den Vertrag später auf sich umschreiben lassen. Cabriofahrer können durch die Nutzung eines Saisonkennzeichens ebenfalls sparen.

KFZ-Haft­pflichtversicherung

Egal ob PKW, LKW oder Motorrad - ohne eine Haft­pflichtversicherung darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Sie ist unerlässlich, damit im Fall eines Unfalls das Opfer angemessen entschädigt wird.

Die KFZ-Haft­pflichtversicherung übernimmt sämtliche Schäden, die Sie anderen durch den Gebrauch Ihres Fahrzeugs zufügen. Dazu gehören Verdienstausfälle, Schmerzensgeld und im Falle von bleibenden Gesundheitsschäden sogar eine lebenslange Rente.

Zusätzlich sind die Kosten für Abschleppen sowie für Reparaturen oder die Wiederbeschaffungskosten für das Fahrzeug des unverschuldeten Unfallgegners abgesichert. Selbst wenn der Geschädigte während der Reparaturzeit einen Mietwagen benötigt, wird dieser unter bestimmten Umständen von der KFZ-Haft­pflicht des Verursachers bezahlt.

Hohe Deckungs­summen im Schadensfall
Darüber hinaus prüft die Haft­pflichtversicherung grundsätzlich, ob die Ansprüche des Unfallopfers berechtigt sind - unberechtigte oder überhöhte Forderungen werden mit juristischen Mitteln abgewendet.

Die gesetzliche Mindestversicherungssumme für die KFZ-Haft­pflicht beträgt 7,5 Millionen Euro pro Person, Sachschäden müssen bis zu 1,12 Millionen Euro versichert sein, während Vermögensschäden bis zu 50.000 Euro gedeckt sind. In der Praxis bieten Versicherer jedoch deutlich höhere vertragliche Deckungs­summen an.

Teil- und Vollkasko

Die Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung erstattet Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, die durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision oder Glasbruch entstehen. Außerdem ist etwa das serienmäßige Zubehör Ihres Fahrzeugs im Falle von Diebstahl oder Zerstörung mitversichert. Welche Elemente als Zubehör zählen, können Sie den jeweiligen Versicherungsbedingungen entnehmen.

Einige Versicherer erstatten zudem die immer häufiger vorkommenden Schäden durch Marderbisse. Tipp: Durch den Abschluss einer Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung im Schadensfall können Sie Ihre Prämie senken.

Die Vollkasko deckt auch selbst verursachte Schäden
Die Vollkaskoversicherung deckt grundsätzlich sämtliche Schäden an Ihrem Fahrzeug, also auch solche, die durch selbst verschuldete Unfälle entstehen. Auch Vandalismusschäden, wie zerkratzter Lack oder eingedrückte Türen, werden durch Ihre Vollkasko reguliert.

Wenn Sie Ihre KFZ-Vollkasko in Anspruch nehmen und dabei nicht nur Teilkaskoschäden geltend machen, wird Ihr Versicherungsvertrag zurückgestuft, was zu einer Erhöhung der Prämie im Folgejahr führt. Wie auch in der Teilkasko sind in der Vollkaskoversicherung Selbstbeteiligungen üblich. Aufgrund der meist höheren Prämie lohnt sich eine Vollkaskoversicherung insbesondere für neue Fahrzeuge.

Die Kosten

Typenklassen in der Haft­pflicht, Teil- und Vollkasko
Die Beiträge zur KFZ-Versicherung ermöglichen eine Berechnung, die zunächst nach dem Fahrzeugtyp erfolgt. Jedes Fahrzeug wird einer bestimmten Typklasse in der Haft­pflichtversicherung und zwei weiteren Typklassen für Teil- sowie Vollkasko zugeordnet.

Diese Typklassen spiegeln den Schadenverlauf der verschiedenen Fahrzeugmodelle in den vergangenen Jahren wider. Je niedriger die Typklasse Ihres Fahrzeugs, desto vorteilhafter gestaltet sich die Prämie.

Der Wohnort hat ebenfalls Einfluss auf die Beitragsgestaltung. Die Prämienhöhe der KFZ-Versicherung wird zum Beispiel durch die Regionalklassen beeinflusst, welche sich nach dem Schadenverlauf in den einzelnen deutschen Zulassungsbezirken orientieren. In der Regionalstatistik für die Kaskoversicherung fließen zudem örtliche Besonderheiten wie Hochwasser, Hagel oder Diebstahlhäufigkeit ein.

Die Umstufung in günstigere oder teurere Regionalklassen erfolgt jeweils zum 1. Oktober. Circa zwei Drittel aller Verträge sind jedoch von dieser Regelung nicht betroffen.

Schadenfreiheitsrabatt

Anfänger am Steuer zahlen in der KFZ-Haft­pflicht- und der Vollkaskoversicherung höhere Prämien als langjährige, unfallfreie Fahrer. Wenn Sie Ihre Versicherung über einen längeren Zeitraum hinweg nicht in Anspruch nehmen, wird Ihre Prämie erheblich gesenkt. Langjährig unfallfreie Fahrer können im besten Fall nur noch 20 Prozent zahlen.

Kleine Schäden selbst übernehmen?
Die Schadenfreiheitsklassen und Rückstufungsregeln können je nach Versicherer variieren. Rückstufungen lassen sich jedoch vermeiden, wenn kleinere Schäden selbst beglichen werden. Denn nicht die Höhe der Schäden, sondern lediglich die Anzahl der verursachten Schäden ist ausschlaggebend für den erhaltenen Rabatt.

Ihr Versicherer kann Ihnen Auskunft darüber geben, ob es für Sie vorteilhaft ist, einen geringeren Schaden selbst zu übernehmen. Einige Versicherer bieten sogenannte Rabattretter an, die verhindern, dass der erste Unfall automatisch zu einer Rückstufung in eine höhere Prämienstufe führt.

So sparen Sie Beiträge

Geringere Prämie für Zweitwagen
Weil Fahranfänger häufiger Unfälle verursachen als erfahrene Fahrer, verlangen KFZ-Haft­pflichtversicherer von ihnen Beitragssätze von bis zu 300 Prozent. Mit wenigen Tricks lässt sich jedoch erheblicher Geldbetrag einsparen.

Erste Möglichkeit: das Fahrzeug von den Eltern als Zweitwagen anmelden. So können Sie zu einem deutlich niedrigeren Beitragssatz starten. Den im Laufe der Zeit durch das Zweitfahrzeug erworbenen Prämienrabatt können Sie später auf sich umschreiben lassen. Viele Versicherungen bieten zudem günstigere Tarife an, wenn ein Familienmitglied bereits ein Fahrzeug beim gleichen Anbieter versichert hat.

Eine weitere Option: Viele Versicherer haben attraktive Angebote für Fahranfänger, die bereits ein Mofa oder einen Kleinkraftroller dort versichert haben.

Saisonkennzeichen in Anspruch nehmen
Die Sommerzeit ist Cabriozeit. Wenn der Wunsch besteht, offen zu fahren und dabei Geld zu sparen, kann ein Saisonkennzeichen von Vorteil sein. In diesem Fall zahlen Sie die KFZ-Versicherung nur für den Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug zugelassen ist. Wenn Ihr Auto dabei länger als sechs Monate pro Jahr rollt, profitiert auch der Schadenfreiheitsrabatt Ihrer Police.

Die KFZ-Steuer entfällt während der Ruhezeiten ebenfalls. Wenn das Fahrzeug im Herbst komplett abgemeldet wird, bleibt der erreichte Schadenfreiheitsrabatt in der Regel bestehen, sofern es innerhalb von achtzehn Monaten wieder angemeldet wird - die meisten Versicherer bieten hierfür eine beitragsfreie Ruheversicherung an.